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Deponierung Ehe-/Erbverträge und Testamente

Das Erbschaftsamt Heiden ist für die Deponierung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen von Personen mit Wohnsitz in Heiden zuständig (Art. 73 EGZGB). Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.00 zzgl. MWSt erhoben.

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