Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen
Der Kanton und die Gemeinden haben die Aufgabe, öffentliche Strassen und Plätze vom Schnee zu räumen. Entlang von Kantonsstrassen führt das Personal des kantonalen Tiefbauamtes den Winterdienst aus. Für die Gemeindestrassen und Trottoirs sind die Gemeindearbeiter sowie beauftragte Unternehmer verantwortlich.
Um diese Arbeiten rationell und wirkungsvoll durchzuführen, muss mit der Schneeräumung bereits in den frühen Morgenstunden begonnen werden. Damit wird es möglich, dem Berufsverkehr und den öffentlichen Verkehrsmitteln rechtzeitig befahrbare Strassen zur Verfügung zu stellen.
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkierte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst, verursachen zusätzliche Handarbeit und damit Kosten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, dürfen Fahrzeuge während des aktiven Winterdiensts nicht auf Trottoirs, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abgestellt werden. Die Gemeindeverwaltung lehnt jede Haftung für Schäden ab, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen. Fahrzeughalter, die über keinen eigenen Garagen oder Abstellplatz verfügen, müssen sich somit rechtzeitig einen Parkplatz auf privatem Grund sichern. Die Fahrzeuge können auf Kosten des Halters oder der Halterin abgeschleppt werden (Art. 44 Strassenverordnung), wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern.
Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder der Mieter. Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Art. 54 Abs 2 des Strassengesetzes verbietet zudem von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichen Grund abzulagern, da dadurch der Verkehr behindert wird und Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen können. Dieser Schnee muss auf privatem Grund deponiert werden.
Die Benützer des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmer, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.
Der Gemeinderat bedankt sich für die Mithilfe.
Gemeinderat Heiden