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Vorsicht Dachlawine

10. November 2024

Grosse Schneemengen auf Dächern können schnell zu einer Gefahr werden. Gerät der Schnee ins Rutschen oder bilden sich Eiszapfen, sind Verletzungen bei Menschen oder Schäden an Autos möglich.

Das Obligationenrecht sieht eine Haftung der Gebäudeeigentümer im Falle von Verletzungen oder Schäden durch Dachlawinen vor. Es liegt deshalb im Interesse der Grundeigentümer, möglichen Schäden zu verhindern.

Zu den Schutzmassnahmen gehört in erster Linie die Anbringung von Schneestoppern oder Schneeauffanggittern auf den Gebäudedächern. Bei schwankenden Temperaturen und mangelhafter Gebäudeisolation bilden sich an Dächern gerne gefährliche Eiszapfen. Verstopfte Regenrinnen begünstigen dieses Phänomen. Bei grosser Gefahr sollte der Gebäudeeigentümer ausserdem die Räumung des Daches durch entsprechende Fachpersonen veranlassen und den Bereich darunter vorsorglich absperren.

Wir rufen die Einwohnerinnen und Einwohner auf, sich vorsichtig zu verhalten und entsprechend Abstand zu Gebäuden zu halten. Auch ein Blick nach oben kann vor Schaden bewahren.

Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis.

Gemeinderat Heiden