Bestattungsamt
Zuständig:
- Entgegennahme der Todesfallmeldung von Einwohnern der Gemeinde Heiden
- Führung des Trauergespräches und Unterstützung der Angehörigen
- Festlegung der Bestattung
- Überführung des Verstorbenen
- Anordnung der Kremation, Beisetzung und Abdankung
- Entgegennahme der letztwilligen Verfügung zur Regelung von Bestattungsformalitäten
- Friedhofverwaltung
Das Bestattungsamt regelt alle organisatorischen Angelegenheiten beim Todesfall eines Gemeindeeinwohners. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Bestattung: Der Erdbestattung und der Feuerbestattung (Kremation). Aschenurnen der Feuerbestattung können auf dem Friedhof Heiden wahlweise in einem Urnengrab, in einem Erd- oder Urnengrab eines vorverstorbenen Angehörigen (Grabesruhe von 7 Jahren muss gewährleistet sein), bei der Urnenwand (mit Schrifttafel) oder im Gemeinschaftsgrab (namenlos oder mit Namenstafel) beigesetzt werden.
Angehörige von Einwohnern anderer Gemeinden müssen sich an das Bestattungsamt der Wohngemeinde wenden.
Wichtigste Unterlagen zur Anzeige eines Todesfalls:
- Ärztlicher Todesschein
- Familienbüchlein
Unsere Dienste
- Entgegennahme von Todesfallmeldungen
- Organisation der Bestattung
- Führen des Gräberverzeichnisses
- Unterstützen der Hinterbliebenen
Kontakt
Gemeinde HeidenBestattungsamt
Kirchplatz 6
Postfach 64
9410 Heiden
Tel. 071 898 89 07
einwohnerdienste@heiden.ar.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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