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Bahnhofareal – Aufhebung Sondernutzungsplanpflicht

17. Juli 2024
Mitwirkung für Bevölkerung

Vom 22. Juli bis 20. August 2024 findet die öffentliche Mitwirkung zur Aufhebung der Sondernutzungsplanpflicht auf dem Bahnhofareal statt.

Das Bahnhofsareal (Grundstück Nr. 18), welches im Eigentum der Appenzeller Bahnen AG steht, ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt.

Die geplanten Gebäude des neuen Bahn- und Bushofs Heiden entsprechen der Regelbauweise gemäss Baureglement und benötigen keinen Überbauungsplan. Deshalb kann die Sondernutzungsplanpflicht aufgehoben werden.

Vor diesem Hintergrund stimmt der Gemeinderat der Aufhebung der Sondernutzungsplanpflicht zu und eröffnet das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren.

Der Mitwirkungsprozess findet an sich in digitaler Form statt. Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen sind ab dem 22. Juli 2024 auf www.mitwirken-heiden.ch aufgeschaltet. Mit der e-Mitwirkung ermöglicht die Gemeinde Heiden einen benutzerfreundlichen Weg, sich zu den Unterlagen zu äussern.

Die Unterlagen werden während der Mitwirkungsdauer ebenfalls im 2. Stock des Rathauses aufgelegt. Stellungnahmen und Anregungen können auch schriftlich innerhalb des Mitwirkungsprozesses bei der regionalen Bauverwaltung eingereicht werden. Nach der Prüfung aller Eingaben wird einzeln oder gesamthaft Stellung genommen.

Gemeinderat Heiden