Handänderungssteuer / Gebühren
- Handänderungssteuer
1 % bei Handänderungen von Eltern an Nachkommen
Steuerfrei: Handänderungen unter Ehegatten
- Handänderungsgebühren
für Errichtung neuer Grundpfandrechte: 1 o/oo von der Pfandsumme (Minimal Fr. 100.--)